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| 1.4 | Begrenzung der Fremdvergabe |
| 1.4.5 |
Beschäftigungssicherung und Absicherung von Stammarbeitnehmer/innen
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 0 |
| Die Geschäftsführung stellt sicher, dass durch den Einsatz von Fremdfirmen keine Stammbeschäftigten aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden. Bei Auftrags- und/oder Aufgabenverringerung im Betrieb bzw. Einsatzbereich wird der Einsatz von Fremdfirmen unverzüglich beendet bzw. reduziert, die Verträge mit den Fremdfirmen werden so gestaltet, dass sie dieser Maßnahme Rechnung tragen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080230 /86 |
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