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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Werk- und Dienstverträge

1.4 Begrenzung der Fremdvergabe
1.4.5 Beschäftigungssicherung und Absicherung von Stammarbeitnehmer/innen

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 0
Die Geschäftsführung stellt sicher, dass durch den Einsatz von Fremdfirmen keine Stammbeschäftigten aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden.
Bei Auftrags- und/oder Aufgabenverringerung im Betrieb bzw. Einsatzbereich wird der Einsatz von Fremdfirmen unverzüglich beendet bzw. reduziert, die Verträge mit den Fremdfirmen werden so gestaltet, dass sie dieser Maßnahme Rechnung tragen.
HBS-Datenbank-Nr: 080230 /86
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