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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Werk- und Dienstverträge

1.4 Begrenzung der Fremdvergabe
1.4.6 "Eigen vor Fremd", der Vorrang innerbetrieblicher Maßnahmen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstige Fahrzeuge 2013
Der Einsatz von Fremdfirmenarbeitnehmern ist nur zulässig, soweit die zu erledigenden Arbeiten nicht durch Arbeitnehmer des Unternehmens, sowie durch Übernahme der Auszubildenden nach der Ausbildung, oder von Arbeitnehmern aus den anderen Unternehmensstandorten gemäß der Betriebsvereinbarung ["Titel"] ausgeführt werden können. Dabei ist zu begründen, warum die Arbeiten nicht von Arbeitnehmern des Unternehmens erledigt werden können.
HBS-Datenbank-Nr: 010900 /275
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