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| 1.4 | Begrenzung der Fremdvergabe |
| 1.4.6 |
"Eigen vor Fremd", der Vorrang innerbetrieblicher Maßnahmen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2012 |
| Geschäftsführung und Gesamtbetriebsrat stimmen darin überein, dass die Beschäftigung von eigenen Mitarbeitern Vorrang vor dem Einsatz von Fremdfirmen hat, wenn dies wirtschaftlich tragbar ist, eigene Mitarbeiter die entsprechende Qualifikation besitzen oder in angemessener Zeit erwerben können und Maschinen und Anlagen zur Ablösung des Fremdfirmeneinsatzes vorhanden sind oder unter Berücksichtigung der Investitionsrichtlinien investiert werden können. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010900 /266 |
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