Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Werk- und Dienstverträge

1.7 Regelmäßige Kontrollen
1.7.1 Einhaltung von Mindeststandards, Arbeitsschutz, regelmäßige Kontrollen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Anonym 0
Für jedes Auslagerungsprojekt wird bis 1 Jahr nach Beendigung der Maßnahme eine Nachkalkulation durchgeführt und die Ergebnisse zwischen Gesamtbetriebsrat und GF beraten.
Die Geschäftsführung führt einmal im Jahr (bis Ende Januar für das Vorjahr) eine Erfolgsprüfung der Maßnahme entsprechend Anlage 3 durch, das Ergebnis wird ohne Aufforderung dem Gesamtbetriebsrat in schriftlicher Form übergeben.
Zum gleichen Zeitraum führt der Gesamtbetriebsrat eine Mitarbeiterbefragung bei den Stammbeschäftigten durch (Anlage 4 "Mitarbeiterbefragung")
Die Ergebnisse werden zusammengeführt und bei Bedarf nach § 92a BetrVG Maßnahmen erarbeitet.
HBS-Datenbank-Nr: 080230 /85
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