http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.7 | Regelmäßige Kontrollen |
| 1.7.1 |
Einhaltung von Mindeststandards, Arbeitsschutz, regelmäßige Kontrollen
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 1993 |
| Die Arbeitssicherheitsabteilung der [Firma] wird die zuständigen Betriebsräte in bestimmten Abständen über die Unfallsituation der Fremdfirmen informieren, soweit hiervon die Interessen der [Firmen]-Mitarbeiter betroffen sein können. An den Gesprächen/Begehungen mit Behörden nach dem Arbeitssicherheitsgesetz können Vertreter des (Gesamt-)Betriebsrats im Interesse des Schutzes der [Firmen]-Mitarbeiter und der Betriebsanlagen beratend teilnehmen. Bei erkennbaren Verstößen von Fremdfirmen gegen Sicherheitsvorschriften kann der Betriebsrat bei der zuständigen Arbeitssicherheitsabteilung [der Firma] auf sofortiges Eingreifen drängen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080230 /31 |
| Textauszug 3 von 7 | « vorheriger | nächster » |