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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Werk- und Dienstverträge

1.7 Regelmäßige Kontrollen
1.7.1 Einhaltung von Mindeststandards, Arbeitsschutz, regelmäßige Kontrollen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2015
Sofern Gründe des Datenschutzes dem nicht entgegenstehen, erhalten zwei Personen aus dem Betriebsrat, die aus dessen Mitte der Arbeitgeberin benannt werden, die Berechtigung, das im Betrieb eingesetzte Zugangskontrollsystem dazu zu benutzen, festzustellen, welche Personen auf welcher rechtlichen Grundlage (Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag etc.) im Werk anwesend sind. Sollte es einer oder beiden Personen des Betriebsrates nicht mehr möglich sein, diese Aufgabe wahrzunehmen, besitzt der Betriebsrat das Recht, diese Personen durch Neubenennung anderer Personen auszutauschen. Sofern datenschutzrechtliche Gründe eine derartige Handhabung verbieten, werden die Parteien zu diesem Punkt eine Ergänzungsvereinbarung schließen.
HBS-Datenbank-Nr: 010900 /291
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