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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Werk- und Dienstverträge

1.7 Regelmäßige Kontrollen
1.7.1 Einhaltung von Mindeststandards, Arbeitsschutz, regelmäßige Kontrollen

Es gibt hierzu 7 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2015
Die [Firma] wird zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der sozialen Mindeststandards eine dauerhafte Beratungskapazität für Mitarbeiter aus den in § 2 genannten Werkvertragsunternehmen bereitstellen. Hierbei ist der Betriebsrat einzubeziehen.
[...]Die Tarifparteien sind sich einig, dass die Betriebsparteien eine dauerhafte Arbeitsgruppe zu Werkverträgen im Sinne von § 2 einrichten. Die Arbeitsgruppe besteht aus vier Personen und wird paritätisch besetzt. Über die Zusammensetzung befinden die Betriebsparteien.Die Arbeitsgruppe wird bis Ablauf des ersten Quartals 2014 mindestens einmal monatlich und danach alle zwei Monate zusammenkommen, um die Einhaltung der Mindeststandards zu prüfen und etwaigen Beschwerden nachzugehen. In sachlich begründeten Fällen kann auf Verlangen einer Seite die Arbeitsgruppe auch kurzfristiger tagen. Bei Bedarf werden angemessene Maßnahmen vereinbart.
[...]Die [Firma] wird die Arbeitsgruppe über diejenigen Werkauftragsunternehmen die die Verpflichtungen auf die Mindeststandards ablehnen bzw. nicht einhalten. In diesen Fällen ist über die zu ergreifenden Konsequenzen zu beraten und ggf. das Vertragsverhältnis mit dem Werkvertragsunternehmen zu beenden.
[...]Gibt es Hinweise darauf, dass die sozialen Mindeststandards nicht eingehalten werden, so kann der Betriebsrat eine Sitzung der Arbeitsgruppe Werkvertrag verlangen. Die Arbeitsgruppe hat sodann schnellstmöglich zu tagen.
HBS-Datenbank-Nr: 010900 /281
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