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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Werk- und Dienstverträge

2.1 Unterrichtung des Betriebsrates
2.1.1 Informationsrechte der betrieblichen Interessenvertretung und Prozeduren der Informationsbeschaffung

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2015
Die mit den Unternehmern abzuschließenden Werkverträge werden frühzeitig dem Betriebsrat zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Aus diesen Verträgen muss ersichtlich sein, wo die entsprechenden Gewerke ausgeführt werden sollen, um welche Gewerke es sich handelt und wie die jeweilige Weisungskette aussieht. Die entsprechenden Verträge sollen in deutscher Fassung dem Betriebsrat überreicht werden, da nur so eine intensive Prüfung möglich ist. Sollten nur Rahmenverträge bestehen, gilt das Vorstehende entsprechend.
Der Betriebsrat muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Sozialräume von den Mitarbeitern der Werkunternehmer genutzt werden sollen/dürfen.
HBS-Datenbank-Nr: 010900 /291
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