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Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Unterrichtung des Betriebsrates |
| 2.1.1 |
Informationsrechte der betrieblichen Interessenvertretung und Prozeduren der Informationsbeschaffung
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 1993 |
| Zur Information des Gesamtbetriebsrats bzw. der Beratung mit dem Gesamtbetriebsrat und den jeweils zuständigen Betriebsräten über den Fremdfirmeneinsatz wird der Zentralbereich Personal eine zentrale Ansprechstelle einrichten. Diese Stelle erhält von den Unternehmensbereichen alle für die Personalplanung und die personellen Auswirkungen erforderlichen Informationen, die zur Beachtung der Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte der zuständigen Betriebsräte erforderlich sind. Die zentrale Ansprechstelle berichtet monatlich dem Gesamtbetriebsrat bzw. den zuständigen Betriebsräten bzw. entsprechenden Kommissionen über den aktuellen Stand des Auftragsvolumens und der an Fremdfirmenmitarbeiter ausgegebenen Einlassausweise. Auf Verlangen wird über konkrete Einzelfälle berichtet.Im Zuge dieser Information und Beratung kann der Betriebsrat durch den Vorsitzenden bzw. ein von ihm beauftragtes Betriebsratsmitglied bzw. eine paritätische Kommission Einsicht in die Vertragsunterlagen nehmen und ggf. deren Überlassung zur Einsicht verlangen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080230 /31 |
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