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Alle Rechte vorbehalten
| 2.2 | Konsultationen |
| 2.2.1 |
Beteiligung des Betriebsrates in den Entscheidungsprozessen zum Einsatz von Fremdarbeit
Es gibt hierzu 11 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 1993 |
| Die Information des Gesamtbetriebsrats bzw. die Beratung mit dem Gesamtbetriebsrat und den zuständigen Betriebsräten beim Fremdfirmeneinsatz dient der Wahrnehmung der Rechte gemäß Betriebsverfassungsgesetz in Bezug auf die [Firmen]-Mitarbeiter, namentlich der Personalplanung, der Beteiligung bei Betriebsänderungen und der Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080230 /31 |
| Textauszug 4 von 11 | « vorheriger | nächster » |