Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Werk- und Dienstverträge

2.2 Konsultationen
2.2.1 Beteiligung des Betriebsrates in den Entscheidungsprozessen zum Einsatz von Fremdarbeit

Es gibt hierzu 11 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 1993
Wesentliche Änderungen in der Vertragskonzeption und beim Einsatz der eigenen Mitarbeiter nach Vorstellung der jährlichen Personalplanung und mögliche Auswirkungen auf den Fremdfirmeneinsatz werden mit dem Gesamtbetriebsrat bzw. mit den zuständigen Betriebsräten zeitnah beraten.Der Wirtschaftsausschuss und der Gesamtbetriebsrat werden im Rahmen der Information und Beratung über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und der Personalplanung auch über die voraussichtliche Beauftragung von Fremdfirmen informiert. Die örtliche Personalplanung und die Auswirkungen auf die jeweiligen Betriebe werden mit den jeweils zuständigen Betriebsräten beraten. Information und Beratung erstrecken sich auf Entscheidungskriterien für die wirtschaftliche Betriebsführung sowie technische und personalpolitische Gesichtspunkte.
Dazu können gehören:
Intern schwankende Auftragslage (Neuanlagen-/Instandhaltungsetat) und Auftragsinhalte der Dienstleistungsbereiche, Angebotssituation von Fremdfirmen unter Berücksichtigung ausreichend verfügbarer Kapazitäten und qualitativer Gesichtspunkte, Flexibilität der Leistungserbringung, Kostengesichtspunkte, konjunkturelle Einflüsse, technologische Entwicklungen, Behördenauflagen, vorrangige Nutzungsmöglichkeiten der eigenen Personalkapazitäten unter Berücksichtigung u. a. von Fachwissen, Erfahrung, Betriebs- und Ortskenntnissen und Mobilität innerhalb der [Firma].
Vorschläge des Gesamtbetriebsrats bzw. des zuständigen Betriebsrats zum Einsatz der eigenen Mitarbeiter bzw. zum Fremdfirmeneinsatz werden mit ihm im Rahmen der Personalplanung beraten.
HBS-Datenbank-Nr: 080230 /31
Textauszug 5 von 11 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen