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| 2.4 | Gremien und Arbeitsgruppen |
| 2.4.3 |
Wirtschaftsausschuss
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2015 |
| Um den Gesamtbetriebsrat frühzeitig in den Prozess zum Einsatz von Werk- und Dienstvertragen einzubeziehen, findet im Rahmen der Sitzungen des Wirtschaftsausschusses mindestens viermal jährlich ein strategisches Planungsgespräch statt. Ziel ist es, den Wirtschaftsausschuss über den aktuellen Bedarf an Werk- und Dienstvertragen zu informieren. Die Arbeitnehmervertreter im Wirtschaftsausschuss haben ein Vorschlagsrecht für Alternativen zum Abschluss von Werk- und Dienstvertragen. Die Vorschläge sind zu beraten.Hält der Arbeitgeber die Vorschläge für ungeeignet, hat er dies zu begründen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010900 /277 |
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