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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Werk- und Dienstverträge

2.4 Gremien und Arbeitsgruppen
2.4.3 Wirtschaftsausschuss

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2015
Um den Gesamtbetriebsrat frühzeitig in den Prozess zum Einsatz von Werk- und Dienstvertragen einzubeziehen, findet im Rahmen der Sitzungen des Wirtschaftsausschusses mindestens viermal jährlich ein strategisches Planungsgespräch statt.
Ziel ist es, den Wirtschaftsausschuss über den aktuellen Bedarf an Werk- und Dienstvertragen zu informieren. Die Arbeitnehmervertreter im Wirtschaftsausschuss haben ein Vorschlagsrecht für Alternativen zum Abschluss von Werk- und Dienstvertragen. Die Vorschläge sind zu beraten.Hält der Arbeitgeber die Vorschläge für ungeeignet, hat er dies zu begründen.
HBS-Datenbank-Nr: 010900 /277
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