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| 2.4 | Gremien und Arbeitsgruppen |
| 2.4.3 |
Wirtschaftsausschuss
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2012 |
| Geplante unternehmerische Maßnahmen, die die Fremdvergabe von Tätigkeiten zum Gegenstand haben, werden dem Wirtschaftsausschuss gemäß § 106, Abs. 2 und 3 BetrVG rechtzeitig und umfassend (unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen) dargelegt und anschließend mit den dafür vorgesehenen Gremien (im Falle betriebsübergreifender Betroffenheit dem GBR) zur Beratung nach § 90, § 92 und ggf. § 111 BetrVG vorgelegt.Die Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses und die Beratung mit den Gremien erfolgt noch während der Planung und so rechtzeitig, dass die Gremien die Möglichkeit haben, bei der Entscheidung mitzuwirken. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080230 /90 |
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