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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Werk- und Dienstverträge

2.4 Gremien und Arbeitsgruppen
2.4.3 Wirtschaftsausschuss

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2012
Geplante unternehmerische Maßnahmen, die die Fremdvergabe von Tätigkeiten zum Gegenstand haben, werden dem Wirtschaftsausschuss gemäß § 106, Abs. 2 und 3 BetrVG rechtzeitig und umfassend (unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen) dargelegt und anschließend mit den dafür vorgesehenen Gremien (im Falle betriebsübergreifender Betroffenheit dem GBR) zur Beratung nach § 90, § 92 und ggf. § 111 BetrVG vorgelegt.Die Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses und die Beratung mit den Gremien erfolgt noch während der Planung und so rechtzeitig, dass die Gremien die Möglichkeit haben, bei der Entscheidung mitzuwirken.
HBS-Datenbank-Nr: 080230 /90
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