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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Werk- und Dienstverträge

2.5 Streitigkeiten
2.5.1 Kommission zur Streitschlichtung, Einigungsstelle

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2015
Regelungsstreitigkeiten aus der Anwendung dieser Betriebsvereinbarung sollen zunächst durch Verhandlungen zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat geregelt werden. Gelingt hierbei keine Einigung, kann von beiden Seiten im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen die Einigungsstelle angerufen werden.
Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt dabei die Einigung der Betriebsparteien.
HBS-Datenbank-Nr: 010900 /291
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