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| 2.5 | Streitigkeiten |
| 2.5.1 |
Kommission zur Streitschlichtung, Einigungsstelle
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2015 |
| Regelungsstreitigkeiten aus der Anwendung dieser Betriebsvereinbarung sollen zunächst durch Verhandlungen zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat geregelt werden. Gelingt hierbei keine Einigung, kann von beiden Seiten im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen die Einigungsstelle angerufen werden. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt dabei die Einigung der Betriebsparteien. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010900 /291 |
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