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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Werk- und Dienstverträge

2.5 Streitigkeiten
2.5.1 Kommission zur Streitschlichtung, Einigungsstelle

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 0
Kommt es im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fremdfirmenarbeitnehmer/innen zu Meinungsverschiedenheiten, entscheidet eine (aus je zwei Mitgliedern der Betriebsparteien bestehende) paritätische Kommission.
Kommt es in der paritätischen Kommission zu keiner Einigung, entscheidet eine Einigungsstelle nach § 76 BetrVG Abs. 6 verbindlich (siehe Interessenausgleich).
HBS-Datenbank-Nr: 080230 /86
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