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| 2.5 | Streitigkeiten |
| 2.5.1 |
Kommission zur Streitschlichtung, Einigungsstelle
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ernährungsgewerbe 0 |
| Kommt es im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fremdfirmenarbeitnehmer/innen zu Meinungsverschiedenheiten, entscheidet eine (aus je zwei Mitgliedern der Betriebsparteien bestehende) paritätische Kommission. Kommt es in der paritätischen Kommission zu keiner Einigung, entscheidet eine Einigungsstelle nach § 76 BetrVG Abs. 6 verbindlich (siehe Interessenausgleich). |
| HBS-Datenbank-Nr: 080230 /86 |
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