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| 1.1 | Ausgangslage und Ziele |
| 1.1.2 |
Intern: Komplexität, Flexibilisierung, Beteiligung
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018 |
| Der Arbeitgeber und der GBR [Firma] sind sich einig, dass für die Einführung und Anwendung agiler Arbeitsmethoden in der [Firma] gemeinsame Grundprinzipien festgelegt und angewandt werden sollen: Jedes Produkt, jeder Prozess wird mit der Arbeitsmethode betrieben, die für die Erreichung des jeweiligen Ziels am zweckmäßigsten ist. Die Auswahl der Systeme bzw. Projekte bzw. sonstiger Tätigkeitsbereiche (z. B. Aufgaben innerhalb [der Abteilungen]) für die Anwendung von agilen Arbeitsmethoden im Sinne dieser Vereinbarung orientiert sich insbesondere an den im Folgenden aufgeführten Kriterien: - Kundenanforderung, - Komplexität der Aufgabe, - erwartete Liefergeschwindigkeit, - Innovationsgeschwindigkeit, - Anzahl der IT-Schnittstellen, - Komplexität der vorhandenen IT-Architektur, - Abhängigkeit von Release-Containern, - Anwendbarkeit von agilen Prinzipien und Werten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /19 |
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