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Alle Rechte vorbehalten
| 4.1 | Sicherheit schaffen |
| 4.1.1 |
Betriebsänderung - Ausschluss von Nachteilen
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 |
| Sollten Nachteile für Mitarbeitern durch den Übergang in die selbstorganisierte Arbeitswelt erkennbar werden oder real entstehen, werden sie nach den Regularien der §§ 111 ff. BetrVG ausgeglichen. Sie werden in einem gesonderten Rahmeninteressenausgleich über Regelungen situationsangemessen und unter dem Dach dieser RGBV [Rahmen-GBV] als Konkretisierung ausgeglichen. Die Rechte der Interessenvertretungen sind dabei zu wahren. Dies bedeutet insbesondere auch, dass Nachteile, die unabhängig von der Anzahl der Betroffenen im Nachhinein von den örtlichen Betriebsräten erkannt werden, ergänzend in einem gesonderten Verfahren nach den Regularien des BetrVG ausgeglichen werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /18 |
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