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| 4.1 | Sicherheit schaffen |
| 4.1.1 |
Betriebsänderung - Ausschluss von Nachteilen
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 |
| Der Wechsel eines gesamten Teams zu einer anderen Einheit stellt eine Organisationsänderung i. S. d. § 111 BetrVG dar. Die betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen werden beachtet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /18 |
| Textauszug 6 von 10 | « vorheriger | nächster » |