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Alle Rechte vorbehalten
| 5.1 | Prozessbeteiligung des Betriebsrats |
| 5.1.1 |
Information und Beratung
Es gibt hierzu 7 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 |
| Der Mitbestimmungsprozess in der Transformation (1) Der Gesamtprozess des Übergangs und die einzelnen Teilschritte sind mit dem GBR unter Vorlage aller relevanten Unterlagen zu beraten. Die nähere Ausgestaltung wird in dieser RGBV geregelt. (2) Der [Name]-Ausschuss des GBR ist für die eigenständige Wahrnehmung der Beteiligungsvorgänge im Rahmen der Transformation zuständig (vgl. § 7, Abs. 2). (3) Die Information und Beratung (§§ 90, 92, 111 BetrVG) erfolgt durch die Teilnahme der Interessenvertreter in den entsprechenden Gesprächsformaten. Auch die GSVP nimmt an diesen Gesprächen teil. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /18 |
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