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| 5.1 | Prozessbeteiligung des Betriebsrats |
| 5.1.3 |
Paritätische Arbeitsgruppe
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 |
| Begleitung durch eine paritätische Arbeitsgruppe Die Ein- und Durchführung der neuen Arbeitsformen und -methoden wird durch eine paritätische Arbeitsgruppe begleitet. In die Arbeitsgruppe werden je ein Arbeitgebervertreter und ein Vertreter des Betriebsrats der betroffenen Betriebe, die vom Gremium hierfür benannt werden, sowie ein Vertreter des GBR und ggf. der Schwerbehindertenvertretung entsandt. Weitere Sachverständige können bei Bedarf hinzugezogen werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22 |
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