http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 5.1 | Prozessbeteiligung des Betriebsrats |
| 5.1.3 |
Paritätische Arbeitsgruppe
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 |
| Die Arbeitsgruppe tagt monatlich und nach Bedarf; sie kann anlassbezogen auch durch Beschäftigte einberufen werden. Sie tagt dann innerhalb einer angemessenen Frist; ein Termin soll innerhalb einer Woche festgelegt werden. Die Arbeitsgruppe führt gemeinsam mit betroffenen Beschäftigten jeweils zum Pilotstart und rechtzeitig vor dem Pilotende Workshops durch. In den Workshops werden weitere Regelungsbedarfe bzw. konkrete Einzelfragen erörtert, zum Pilotende erfolgt eine gemeinsame Bewertung des Piloterfolges. Ziel ist dabei, die Ergebnisse des Piloten in die Gestaltung des Wirkbetriebes mit neuen Arbeitsformen und -methoden mit einfließen zu lassen. Hierbei sollen auch die jeweiligen Schnittstellen zur Regelorganisation betrachtet werden. [...] Unter konkrete Einzelfragen fallen z. B. die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG, die Aufteilung der Regeltätigkeit zwischen Linie und DevOps-Team, Arbeitszeitthemen, Gefährdungsbeurteilung oder die Notwendigkeit einer Übertragung des Stufenmodells für alternative Beschäftigung in eine folgende GBV. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22 |
| Textauszug 4 von 5 | « vorheriger | nächster » |