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| 5.1 | Prozessbeteiligung des Betriebsrats |
| 5.1.3 |
Paritätische Arbeitsgruppe
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 |
| Falls über die Auslegung und Anwendung dieser GBV sowie bei inhaltlichen Differenzen in der weiteren Ausgestaltung kein Einvernehmen in der paritätischen Arbeitsgruppe erzielt wird, erfolgt eine Eskalation an die Geschäftsführerin Personal und den GBR-Vorsitzenden mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22 |
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