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| 5.2 | Einbeziehung von weiteren Gruppen |
| 5.2.1 |
Einbeziehung von Sachverständigen
Es gibt hierzu 1 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018 |
| In die paritätische Arbeitsgruppe werden je zwei bis drei Arbeitgebervertreter und zwei bis drei Vertreter des GBR [Firma] entsandt. Ein Schwerbehindertenvertreter wird beratend hinzugezogen, sofern schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte betroffen sind. Weitere Sachverständige können bei Bedarf hinzugezogen werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /19 |
| Textauszug 1 von 1 |