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| 5.2 | Einbeziehung von weiteren Gruppen |
| 5.2.2 |
Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018 |
| In die paritätische Arbeitsgruppe werden je zwei bis drei Arbeitgebervertreter und zwei bis drei Vertreter des GBR [Firma] entsandt. Ein Schwerbehindertenvertreter wird beratend hinzugezogen, sofern schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte betroffen sind. Weitere Sachverständige können bei Bedarf hinzugezogen werden. Die paritätische Arbeitsgruppe tagt einmal im Quartal, erstmals im ersten Quartal [Jahr], und nach Bedarf. Sie kann vom Arbeitgeber, dem zuständigen Betriebsrat, der zuständigen Schwerbehindertenvertretung, der Gesamtschwerbehindertenvertretung oder vom GBR [Firma] angerufen werden und tagt innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Anrufung. Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite haben dabei jeweils eine Stimme. Bei Nichteinigung sollen der Geschäftsführer HR der [Firma] und der Vorsitzende des GBR [Firma] eine abschließende Entscheidung treffen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /19 |
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