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| 5.2 | Einbeziehung von weiteren Gruppen |
| 5.2.2 |
Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung
Es gibt hierzu 10 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 |
| Grundsätzlich werden die Beschäftigten rechtzeitig über die Handhabung eines für sie neuen IT-Systems informiert und entsprechend geschult oder eingewiesen. Hierbei sind die besonderen Belange von schwerbehinderten Menschen zu berücksichtigen. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080104 /22 |
| Textauszug 8 von 10 | « vorheriger | nächster » |