http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Begriffe und Definitionen |
| 2.1.1 |
Begriffsdefinitionen aus den Vereinbarungen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2014 |
| Mobiles Arbeiten liegt dann vor, wenn ein Mitarbeiter gelegentlich oder an fest vereinbarten Wochentagen außerhalb des Betriebes dienstlich mobil tätig ist. Dabei ist unerheblich, ob der Mitarbeiter an Bildschirmgeräten arbeitet oder sonstige, nicht an Bildschirmgeräte gebundene Arbeitsaufgaben erledigt [...]. Nicht unter die Begriffe mobiles Arbeiten bzw. Alternierende Telearbeit fallen Zeiten in Ruf-, Heim- oder Störfallbereitschaften. [...] Ebenfalls nicht unter den Begriff mobiles Arbeiten fallen Tätigkeiten, die aufgrund ihrer Arbeitsaufgabe außerhalb des Betriebs erbracht werden müssen (z. B. Kundenbesuche, Messen). |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /221 |
| Textauszug 2 von 6 | « vorheriger | nächster » |