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| 2.1 | Begriffe und Definitionen |
| 2.1.1 |
Begriffsdefinitionen aus den Vereinbarungen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2017 |
| [...]Ortsflexibles Arbeiten ist die Ausübung des Dienstes in Form von mobiler Arbeit und Telearbeit an anderen Orten als in der DienststelleMobile Arbeit ermöglicht es den Beschäftigten, an einem Ort außerhalb der Dienststelle zu arbeiten und dabei insbesondere auf die IT des Hauses zugreifen zu können. Bei der Telearbeit wird die Arbeit im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Beschäftigten und der Verwaltung wechselweise in der Dienststelle und am eingerichteten Telearbeitsplatz verrichtet. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /284 |
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