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| 2.4 | Organisation |
| 2.4.1 |
Arbeitsausstattung
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2017 |
| Die Arbeitgeberin übernimmt die Ausstattung für die mobile Arbeit mit den notwendigen Büromaterialien (jedoch keine Möbel oder sonstige Einrichtungsgegenstände) und der erforderlichen technischen Infrastruktur (z. B. Mobilfunkkommunikation) auf ihre Kosten. Es wird ein Inventarverzeichnis erstellt. Die Wartung und Reparatur der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel erfolgt auf Kosten der Arbeitgeberin durch einen Beauftragten der IT des Betriebes. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /282 |
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