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| 2.4 | Organisation |
| 2.4.1 |
Arbeitsausstattung
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2017 |
| Im Rahmen der mobilen Arbeit wird grundsätzlich keine dienstliche IT-Ausstattung zur Verfügung gestellt. Die Beschäftigten nutzen vorrangig die privaten Endgeräte (Bring-Your-Own-Device). [...] Darüber hinaus kann den Referaten zur Unterstützung der mobilen Arbeit grundsätzlich ein dienstliches Notebook zur Verfügung gestellt werden, das von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Referates leihweise genutzt werden kann. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /284 |
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