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| 2.4 | Organisation |
| 2.4.1 |
Arbeitsausstattung
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2015 |
| Steht der mobile Arbeitsplatz dem Arbeitnehmer bspw. wegen technischer Störungen oder Umbauarbeiten für mindestens einen Kalendertag, an dem ausschließlich oder teilweise mobile Arbeit geleistet werden soll, nicht zur Verfügung, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitsleistung an der betrieblichen Arbeitsstätte zu erbringen, bis der mobile Arbeitsplatz wieder zur Verfügung steht. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /270 |
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