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| 2.4 | Organisation |
| 2.4.4 |
Datenschutz
Es gibt hierzu 3 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2017 |
| Die Arbeitgeberin stellt sicher, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der mobilen Arbeit eingehalten werden. Sie hat die Hard- und Software so einzurichten, dass sie die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen unterstützt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /282 |
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