Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Orts- und zeitflexibles Arbeiten

2.4 Organisation
2.4.4 Datenschutz

Es gibt hierzu 3 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2017
Die Arbeitgeberin stellt sicher, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der mobilen Arbeit eingehalten werden. Sie hat die Hard- und Software so einzurichten, dass sie die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen unterstützt.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /282
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