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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Orts- und zeitflexibles Arbeiten

2.5 Arbeits- und Gesundheitsschutz
2.5.1 Telearbeit

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2013
Der für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zuständigen Personen und einem Mitglied des Personalrats [der Firma] ist die Begehung des häuslichen Arbeitsplatzes zu gestatten.
Die Begehung erfolgt vor Genehmigung der Telearbeit in der Regel durch die für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zuständige Person des Bundesverwaltungsgerichts nach vorheriger Terminvereinbarung.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /243
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