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| 2.5 | Arbeits- und Gesundheitsschutz |
| 2.5.1 |
Telearbeit
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Ă–ffentliche Verwaltung 2013 |
| Dem Telearbeiter bzw. der Telearbeiterin obliegt die Beachtung der einschlägigen Schutzvorschriften, insbesondere des Arbeitszeitgesetztes, der Arbeitszeitverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes und der Bildschirmverordnung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /238 |
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