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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Orts- und zeitflexibles Arbeiten

2.5 Arbeits- und Gesundheitsschutz
2.5.2 Mobile Arbeit

Es gibt hierzu 2 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Bekleidungsgewerbe 2014
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, während des Mobilen Arbeitens auf Arbeitssicherheit und Ergonomie zu achten. Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften und kann der Mitarbeiter diese nicht glaubhaft ausräumen, hat der Mitarbeiter dem Arbeitgeber Zutritt zu dem alternativen Arbeitsplatz einzuräumen [...]. Auf Wunsch des Mitarbeiters kann ein Betriebsratsmitglied hinzugezogen werden. Der Arbeitgeber hat dem Mitarbeiter seinen Besuch mindestens 4 Werktage vorher anzukündigen [...].
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /278
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