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Alle Rechte vorbehalten
| 2.5 | Arbeits- und Gesundheitsschutz |
| 2.5.2 |
Mobile Arbeit
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Bekleidungsgewerbe 2014 |
| Der Mitarbeiter ist verpflichtet, während des Mobilen Arbeitens auf Arbeitssicherheit und Ergonomie zu achten. Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften und kann der Mitarbeiter diese nicht glaubhaft ausräumen, hat der Mitarbeiter dem Arbeitgeber Zutritt zu dem alternativen Arbeitsplatz einzuräumen [...]. Auf Wunsch des Mitarbeiters kann ein Betriebsratsmitglied hinzugezogen werden. Der Arbeitgeber hat dem Mitarbeiter seinen Besuch mindestens 4 Werktage vorher anzukündigen [...]. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /278 |
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