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| 2.6 | Arbeitszeit |
| 2.6.1 |
Arbeitszeitrahmen
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2013 |
| Die Verteilung der Arbeitszeit auf Büro- und Telearbeitsplatz wird zwischen dem unmittelbaren Vorgesetzten und dem Beschäftigten individuell vereinbart. Die Arbeitszeit am Telearbeitsplatz beträgt mindestens 40 % und höchstens 80 % der arbeitsvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit [...]. Die mit dem unmittelbaren Vorgesetzten abgesprochenen konkreten Arbeitszeiten sind im Antrag auf Telearbeit darzulegen und sind verbindlich. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /238 |
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