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Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Orts- und zeitflexibles Arbeiten

2.6 Arbeitszeit
2.6.1 Arbeitszeitrahmen

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2013
Die Verteilung der Arbeitszeit auf Büro- und Telearbeitsplatz wird zwischen dem unmittelbaren Vorgesetzten und dem Beschäftigten individuell vereinbart. Die Arbeitszeit am Telearbeitsplatz beträgt mindestens 40 % und höchstens 80 % der arbeitsvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit [...]. Die mit dem unmittelbaren Vorgesetzten abgesprochenen konkreten Arbeitszeiten sind im Antrag auf Telearbeit darzulegen und sind verbindlich.
HBS-Datenbank-Nr: 080102 /238
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