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| 2.7 | Betriebliche Mitbestimmung |
| 2.7.3 |
Konfliktschlichtung
Es gibt hierzu 2 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2013 |
| Bei Beschwerden, Meinungsverschiedenheiten oder Härtefällen in der Anwendung der Regelungen dieser Betriebsvereinbarung soll durch ein Gremium [Betriebsrat, Personalbetreuung] sowie den betroffenen Mitarbeiter und seine Führungskraft nach eingehender Beratung eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit herbeigeführt werden [...]. |
| HBS-Datenbank-Nr: 080102 /228 |
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