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| 1.1 | Analyse bisheriger Regelungen und Vereinbarungen |
| 1.1.1 |
Auswertung und Analyse von Daten
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2014 |
| [Firma] und Betriebsrat stimmen darüber überein, dass alle Auswertungen von Mitarbeiterdaten nur dann zulässig sind, wenn gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllt werden müssen. Eine Erhebung von Daten aus Vorratsgründen ist unzulässig. Eine Erhebung zur Leistungs- und/oder Verhaltenskontrolle ist grundsätzlich untersagt, soweit nicht separat vereinbart. Sollte die [Firma] Auswertungen über Datenbestände fahren müssen, welche Rückschlüsse auf Mitarbeiter zulassen, so sind diese Auswertungen vor Umsetzung mit dem BR abzustimmen und bedürfen der Zustimmung. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /555 |
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