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Alle Rechte vorbehalten
| 1.2 | Personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten |
| 1.2.1 |
Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte
Es gibt hierzu 9 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2014 |
| Personaldaten bzw. [Mitarbeiter]-Daten sind personenbezogene oder personenbeziehbare Daten im Sinne des § 3 BDSG über persönliche oder sachliche Verhältnisse der aktiven und passiven MA sowie von Bewerber/innen. Personenbezogen oder personenbeziehbar sind Daten, die Rückschlüsse auf einzelne [Mitarbeiter] oder [Mitarbeiter]-Gruppen zulassen, die nach geltendem Recht Einzelpersonen gleichgestellt sind. Dazu gehören auch elektronisch gespeicherte Abbildungen oder elektronisch gespeicherte Sprachaufzeichnungen der jeweiligen [Mitarbeiter]. Personal- oder [Mitarbeiter]-bezogene Systemdaten sind [Mitarbeiter]-bezogene Daten, die nicht anwendungsspezifisch in einem IT-System erfasst und gespeichert werden (Beispiele: Systemanmeldedaten, Benutzerkennzeichen oder Protokolleinträge), [Mitarbeiter]-bezogene Anwendungsdaten sind alle anderen [Mitarbeiter]-Daten. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /535 |
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