Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Machine Learning Anwendung in der betrieblichen Praxis

1.2 Personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten
1.2.1 Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2016
Das System [hier: das Programm MyHR = Modul des SAP-Programms SuccessFaktors, das unterschiedliche Prozesse im Personalwesen steuert und datenbasierte Auswertungen bereithält] darf aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung geändert werden sowie wenn dies ausschließlich wegen der Verbesserung der Systemsicherheit oder -Stabilität, Gebrauchstauglichkeit, Bedienbarkeit, Ergonomie und Barrierefreiheit oder zu Zwecken der Fehlerbehebung (z. B. in Form von Support Packages und Patches) oder der Systemadministration erfolgt, soweit damit keine Veränderungen von Funktionalitäten verbunden sind und keine weiteren personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Bei über § 8.6.2 (a) hinausgehenden herstellerseitigen Änderungen darf MyHR weiter genutzt werden, bis bezüglich der Änderung bestehende Mitbestimmungsrechte ausgeübt wurden. Kommt es nicht zur Einigung, gilt der Konfliktlösungsmechanismus in Ziffer 11. Bis zur Ausübung der Mitbestimmung können etwaig gewonnene Erkenntnisse nicht für die Begründung arbeitsrechtlicher Maßnahmen eingesetzt werden.
Von der Arbeitgeberin vorgenommene Änderungen am System, die nicht unter § 8.6.2 (a oder b) fallen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gesamtbetriebsrates.
HBS-Datenbank-Nr: 090502 /323
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