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| 1.3 | Datenübermittlung, Schnittstellen und Auswertungen durch externe Dienstleister |
| 1.3.1 |
Auftragsverarbeitung
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Kreditgewerbe 2014 |
| Eine Übermittlung von Daten an Externe außerhalb prozesstechnisch definierter Vorgänge (bspw. [Firma], [Firma], [Firma] usw.) bedarf einer vorhergehenden Prüfung durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und der Zustimmung durch den Betriebsrat. Die Einholung der Zustimmung erfolgt im Rahmen des Meldeverfahrens. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /555 |
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