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Alle Rechte vorbehalten
| 2.1 | Auswirkung auf die Mitbestimmungspraxis |
| 2.1.1 |
Prozessorientierte Vereinbarungs- und Regelungsformen
Es gibt hierzu 6 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2016 |
| Dem Betriebsrat wird ausreichend Zeit gegeben, sich zeitnah nach der Aufnahme des Produktivbetriebes von den Umsetzungen bzw. Realisierungen der Beratungsergebnisse zu überzeugen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge zu thematisieren. Der Betriebsrat ist jederzeit berechtigt, die Einhaltung der Vereinbarung zu überprüfen. Ihm ist zu diesem Zweck auf Verlangen Zutritt, in Begleitung eines IT-Vertreters, zu den luK-Systemen und deren [...] Standorten zu gewährleisten. Der Zugang zu Standorten externer Dienstleister ist nur im Rahmen der jeweiligen Vertragsvereinbarungen möglich. Der Betriebsrat hat zudem stets das Recht, die Dokumentationsunterlagen (Bestandsverzeichnisse) einzusehen und vom Arbeitgeber bzw. von den betroffenen Arbeitnehmern zusätzliche Auskünfte zu verlangen. Der Betriebsrat hat insbesondere das Recht: - sämtliche Systemunterlagen einzusehen und sich erläutern zu lassen; dazu gehören alle Beschreibungen der Software und deren Änderungen oder Ergänzungen einschließlich der frei im Handel erhältlichen Standardsoftware, jedoch nur im Umfang der vom Hersteller üblicherweise mitgelieferten Beschreibung oder Dokumentation. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090201 /590 |
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