Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Machine Learning Anwendung in der betrieblichen Praxis

1.1 Analyse bisheriger Regelungen und Vereinbarungen
1.1.1 Auswertung und Analyse von Daten

Es gibt hierzu 8 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2016
Unter Auswertungen verstehen die Betriebsparteien eine über die schlichte Betrachtung, Bearbeitung oder den Ausdruck von Datenfeldern hinausgehende Zusammenfassung von Daten(feldern).
Auswertungen dürfen stets erfolgen
- zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen oder
- wenn die Auswertung anonymisiert auf der Basis von Daten von mindestens sieben Beschäftigten erfolgt oder
- wenn die Auswertung der Kontrolle der Entgeltabrechnung dient oder
- zur Kontrolle der Systemsicherheit, Systemstabilität oder zur Fehlerbehebung,
wobei die Arbeitgeberin bei allen Auswertungen zudem die anwendbaren Gesetze (insbes. AGG, BDSG) zu beachten hat.
HBS-Datenbank-Nr: 090502 /323
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