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| 1.1 | Analyse bisheriger Regelungen und Vereinbarungen |
| 1.1.1 |
Auswertung und Analyse von Daten
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2016 |
| Unter Auswertungen verstehen die Betriebsparteien eine über die schlichte Betrachtung, Bearbeitung oder den Ausdruck von Datenfeldern hinausgehende Zusammenfassung von Daten(feldern). Auswertungen dürfen stets erfolgen - zur Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen oder - wenn die Auswertung anonymisiert auf der Basis von Daten von mindestens sieben Beschäftigten erfolgt oder - wenn die Auswertung der Kontrolle der Entgeltabrechnung dient oder - zur Kontrolle der Systemsicherheit, Systemstabilität oder zur Fehlerbehebung, wobei die Arbeitgeberin bei allen Auswertungen zudem die anwendbaren Gesetze (insbes. AGG, BDSG) zu beachten hat. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090502 /323 |
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