Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Machine Learning Anwendung in der betrieblichen Praxis

1.2 Personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten
1.2.1 Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte

Es gibt hierzu 9 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2014
Umfang und Art der zwischen den Beteiligten zur Verarbeitung vereinbarten personenbezogenen Daten der Beschäftigten sowie die zulässigen Verwendungszwecke und Zugriffsrechte werden jeweils vor dem Einsatz von TuI [= technikunterstützte Informationsverarbeitung] in der elektronischen Dokumentation zu dieser Vereinbarung oder einer diese Vereinbarung ergänzenden Dienstvereinbarung jederzeit nachvollziehbar dokumentiert. Auf diese Weise wird dem Grundsatz der Transparenz Rechnung getragen und die Kontrollierbarkeit der festgelegten Verarbeitungsbedingungen sichergestellt.
Der Umfang der System- und Protokolldaten sowie deren Speicherdauer bzw. Löschfristen wird mit den Personalräten/[Übergeordnete Arbeitsgemeinschaft] abgestimmt und für das jeweilige System/Verfahren für die Personalvertretungen nachvollziehbar dokumentiert.
Eine Kontrolle dieser in der Regel personenbeziehbaren Daten ist nur zu Zwecken der a) Systemsicherheit und Fehlerbehebung, b) für Revisionszwecke und c) bei begründetem Verdacht auf eine Arbeits- und Dienstpflichtverletzung möglich, wenn ein Einvernehmen mit der zuständigen Personalvertretung besteht.
HBS-Datenbank-Nr: 090201 /566
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