http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.4 | Maschinelle Überwachung |
| 1.4.1 |
Probleme durch potenziell immanente Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Es gibt hierzu 8 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Maschinenbau 2017 |
| Eine Überwachung der Kommunikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ausdrücklich nicht Zielsetzung dieser Gesamtbetriebsvereinbarung. Bei der Verarbeitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten, inklusive der Verbindungsdaten (Einzelverbindungen und Summenbetrachtungen) gelten die Grundsätze der Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit. Der Grundsatz der Zweckbindung bedeutet, dass nur solche Verarbeitungen erfolgen, für die vorher im Rahmen dieser GBV ein Verwendungszweck definiert worden ist. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass der Umfang der zu verarbeitenden persönlichen Arbeitnehmerdaten auf das zur jeweiligen Zweckerfüllung erforderliche Maß begrenzt bleibt. Verarbeitungen, die gesetzlich, durch Tarifvertrag oder Gesamtbetriebsvereinbarung oder Betriebsvereinbarung erforderlich sind, müssen nicht extra definiert werden. |
| HBS-Datenbank-Nr: 090202 /262 |
| Textauszug 7 von 8 | « vorheriger | nächster » |