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| 1.2 | Geltungsbereich |
| 1.2.1 |
Zeitliche Begrenzung
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Landverkehr 2020 |
| Als Zeitraum der Corona-Krise ist der Zeitraum anzusehen, in dem die allgemeine Bewegungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit oder die Reisefreiheit im Geltungsbereich oder in Teilen des Geltungsbereichs des Betriebsverfassungsgesetzes aufgrund behördlicher Empfehlungen oder Maßnahmen oder solcher des Robert-Koch-Instituts eingeschränkt ist. |
| HBS-Datenbank-Nr: 110200 /252 |
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