Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Umgang mit der Corona-Pandemie

1.2 Geltungsbereich
1.2.1 Zeitliche Begrenzung

Es gibt hierzu 5 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2020
Die Laufzeit dieses Pandemie-Maßnahmenplans ist hinsichtlich der Anwendung auf die akute Corona-Pandemie 2020 zunächst bis zum 30. September 2020 befristet und endet ohne Nachwirkung. Wenn sich der Pandemie-Status nach den Einschätzungen der WHO und des Robert-Koch-Instituts spätestens zum 30. September 2020 nicht geändert hat, verständigen sich die Geschäftsleitung, der Konzernbetriebsrat sowie der rechtsträgerübergreifende Gesamtbetriebsrat um eine Verlängerung um - jeweils - drei Monate.
HBS-Datenbank-Nr: 060700 /520
Textauszug 5 von 5 « vorheriger


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen