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| 1.2 | Geltungsbereich |
| 1.2.1 |
Zeitliche Begrenzung
Es gibt hierzu 5 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Chemische Industrie 2020 |
| Die Laufzeit dieses Pandemie-Maßnahmenplans ist hinsichtlich der Anwendung auf die akute Corona-Pandemie 2020 zunächst bis zum 30. September 2020 befristet und endet ohne Nachwirkung. Wenn sich der Pandemie-Status nach den Einschätzungen der WHO und des Robert-Koch-Instituts spätestens zum 30. September 2020 nicht geändert hat, verständigen sich die Geschäftsleitung, der Konzernbetriebsrat sowie der rechtsträgerübergreifende Gesamtbetriebsrat um eine Verlängerung um - jeweils - drei Monate. |
| HBS-Datenbank-Nr: 060700 /520 |
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