Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement

1.1 Bausteine des BEM-Prozesses
1.1.1 Orientierungsphase

Es gibt hierzu 6 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2014
Umsetzungsstandards des BEM
Für die betroffenen Beschäftigten berührt das betriebliche Eingliederungsmanagement einen im Erwerbsleben höchst sensiblen Bereich: die eigene Gesundheit und die Arbeits- und Leistungsfähigkeit zu einem Zeitpunkt, an dem diese gefährdet oder zumindest eingeschränkt ist oder war. Deshalb haben - neben der unbedingten Vertraulichkeit - die möglichst individuelle Ausgestaltung des Prozesses einerseits und die Rechtssicherheit (rechtlich gesichert werden muss z. B. das verbindliche Angebot des Arbeitgebers und die freiwillige Teilnahme des Beschäftigten) des Verfahrens andererseits einen hohen Stellenwert. Um die o. g. Punkte zu gewährleisten, muss das BEM-Verfahren [...] den im Folgenden formulierten Standards entsprechen. Die Ausgestaltung folgt dabei dem Leitsatz: "Das BEM-Verfahren soll so einheitlich wie nötig, der Umgang mit den BEM-Berechtigten so individuell wie möglich gestaltet werden.
Mit den Standards soll sichergestellt werden, dass
- allen Berechtigten ein BEM angeboten wird (Verbindlichkeit),
- das BEM-Verfahren in den Grundzügen einheitlich strukturiert ist (Verlässlichkeit),
- die Wirksamkeit des BEM regelmäßig evaluiert werden kann (Vergleichbarkeit) und
- die beteiligten Personen und Institutionen - BEM-Berechtigte, der Personalbereich, der Personalrat, ggf. Vorgesetzte, ggf. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, ggf. Vertreter des Integrationsamts, ggf. ärztliche Dienste und andere - ein zuverlässiges und rechtssicheres Verfahren zur Hand haben (Verfahrenssicherheit).
HBS-Datenbank-Nr: 010301 /467
Textauszug 6 von 6 « vorheriger


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen