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| 1.1 | Bausteine des BEM-Prozesses |
| 1.1.2 |
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen zusammenhängend oder über ein Jahr verteilt
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2013 |
| Ermittlung der Ausfallzeiten Die Ermittlung und Auswertung der Ausfallzeiten wird unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch die zuständige Sachbearbeitung im Fachbereich Innere Dienste vorgenommen. Der Stichtag für die Berechnung der Jahresfrist ist der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Frist bezieht sich nicht auf das Kalenderjahr, sondern umfasst die vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit liegenden 12 Monate. Dem Personalrat werden monatlich die Namen der Mitarbeiter/innen, die die Voraussetzungen des BEM erfüllen, schriftlich mitgeteilt. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010301 /402 |
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