http://www.boeckler.de/Seite
Alle Rechte vorbehalten
| 1.1 | Bausteine des BEM-Prozesses |
| 1.1.2 |
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen zusammenhängend oder über ein Jahr verteilt
Es gibt hierzu 4 Textauszüge |
| Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2014 |
| Betriebliches Frühwarnsystem Die Abteilung Personalwesen stellt dem Integrationsteam quartalsweise eine Arbeitsunfähigkeitsstatistik zur Verfügung, aus der die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage abzuleiten sind. Ergibt sich hiernach, dass Arbeitnehmer innerhalb eines zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraums länger als sechs Wochen ununterbrochen oder unterbrochen arbeitsunfähig erkrankt waren, ist nach dieser Betriebsvereinbarung zu verfahren. |
| HBS-Datenbank-Nr: 010301 /433 |
| Textauszug 2 von 4 | « vorheriger | nächster » |