Administration

Datenbank Betriebsvereinbarungen



Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement

1.1 Bausteine des BEM-Prozesses
1.1.2 Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen zusammenhängend oder über ein Jahr verteilt

Es gibt hierzu 4 Textauszüge

Textauszug: Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2014
Betriebliches Frühwarnsystem
Die Abteilung Personalwesen stellt dem Integrationsteam quartalsweise eine Arbeitsunfähigkeitsstatistik zur Verfügung, aus der die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage abzuleiten sind. Ergibt sich hiernach, dass Arbeitnehmer innerhalb eines zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraums länger als sechs Wochen ununterbrochen oder unterbrochen arbeitsunfähig erkrankt waren, ist nach dieser Betriebsvereinbarung zu verfahren.
HBS-Datenbank-Nr: 010301 /433
Textauszug 2 von 4 « vorheriger | nächster »


Zurück
Ganzes Gestaltungsraster ansehen